9. Steuerung der Due Diligence Arbeiten (Sorgfältigkeitsprüfung)
Zur Überprüfung der in dem Informationsmemorandum gemachten Angaben, wird dem Käufer Gelegenheit gegeben, seine Sorgfältigkeitsprüfung durchzuführen.
Wir bereiten diesen Due Diligence-Prozess vor und übernehmen die Gesamtsteuerung mit den beauftragten Personen auf der Käuferseite.
Heute werden die relevanten Dateien in digitalen Räumen bereitgestellt. Was früher papiermäßig in den Buchhaltungen oder Sitzungsräumen stattfand, findet heute ausnahmslos digital statt. Der Unternehmer und/ oder sein/e engste/r Vertraute/r, stellen die Daten für uns bereit und wir überführen diese in den individuell verschlüsselten Datenraum. In der Regel gibt der Käufer seine Anforderungsliste( Checkliste der zu prüfenden Punkte) vor, nach der wir im Anschluß die Einzeldateien einstellen. Nur authorisierte Personen erhalten Zugang zum Datenraum und einen Zugriff auf die nach Kapiteln gegliederten Einzeldateien.
In den meisten Fällen übernehmen Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer der Käuferseite die Diligence Arbeiten und erstellen im Anschluss ihrer Prüfungen einen detaillierten Prüfungsbericht für den Käufer.